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IBU 
Consol
 |  | Dieses ist / This is :Lärmbeeinträchtigungen 14.10.2014 20:00 bis
    06:00.Tengelmann Brief an Holzstr 27 c, 27 d, 15 d.
      Bemerkungen:2014-09-25.pdf Printable
      Document Format2014-09-25.txtPlain Text
      from OCR (Optical character recognition
      (tesseract) 
      Es kame als Uberaschung an Haus-verwaltung, &
      Haus-meister, bis Mietern hatte es gemeldet.Es Verstöst Haus Ordnungen, & vermütlich
      Deutsches Recht.Es könnte ein Sache fuer Rechtsanwalte &/oder Polizei sein.(Es errinert an dass Westermuehlstr Kran bau, einem Nacht
      in 2004, dass waere auch gestopt, bei mehrere Nachbarn, Polizei Anwesend.
        Nachbarn haben an Tengelmann protestiert,
        &/oder das Haus-verwaltung kontaktiert. Sie auch am
        besten ! 
        
      Falls sie wollen diskutieren, bitte an dass Einwohner mail liste holz@mailman.berklix 
      .org, Kein persönliche email an
      web Autor, (ausser Grammatische Korrekturen), bitte.
        
        
        
          
          recht.de ... Baulärm vor 7 Uhr morgenshttp://www.mieterverein-hamburg.de/laerm.html
          http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/nachbarschaftslaermMieterverein zu Hamburg im Deutschen Mieterbund
          (DMB)Tipps & Ratgeber > Wohnungsmängel >
          Lärm
 Schutz vor Umgebungslärm und
          Nachbarschaftslärm Gewerbebetriebe
 "Lärm von Gewerbebetrieben unterliegt häufig
          bestimmten Beschränkungen durch Auflagen, die bei
          der Genehmigung von Betrieben gemacht werden. Eine
          Anfrage oder Beschwerde beim Wirtschafts- und Ordnungsamt
          ist oft hilfreich."
          http://www.mieterverein-hamburg.de/laermvorschriften.html
          http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/pdf/geraete-und-maschinenlaermschutz.pdf"Verordnung zur Einführung der Geräte- und
          Maschinenlärmschutzverordnung # Vom 29. August
          2002
 7 Betrieb in Wohngebieten (1) In reinen, allgemeinen und
          besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sonder-
          gebieten, die der Erholung dienen, Kur- und
          Klinikgebieten und Gebieten für die Fremden-
          beherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11
          Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem
          Gelände von Kranke nhäusern und Pflege-
          anstalten dürfen im Freien 1. Geräte und
          Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen
          ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00
          Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, " ...
 Der Bundesrat hat zugestimmt"
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